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Fachgutachten

 

 

 

  • Beratung und Schadensbegutachtung bei Bauschäden, Schimmel-, Feuchte-, Brand- oder Sturmschäden
  • Erkennung und Bestimmung von Bausubstanz bei zerstörenden Pilzen und Insekten

 

Privatgutachten

Ein Privatgutachten unterscheidet sich vom Gerichtsgutachten insbesondere dadurch, dass der Sachverständige von nur einer Partei beauftragt und von dieser die Fragestellung vorgegeben wird. Um den Auftrag klar und eindeutig abzugrenzen, kommt es darauf an, dass die Fragestellung richtig formuliert wird, denn nur die richtige Stellung der Beweisfrage garantiert eine fachlich treffende Beantwortung. Es ist daher ratsam, dass die beauftragende Partei die Fragestellung des Gutachtens im Vorfeld mit dem Sachverständigen bespricht. Entgegen dem Gerichtsgutachten besteht die Möglichkeit, dass beim Privatgutachten nur eine Partei beim Ortstermin anwesend ist. Eine Einladung beider Vertragsparteien ist jedoch von Vorteil, damit die Information des Sachverständigen nicht einseitig erfolgt. Eine Ablehnung des Gutachtens durch die bestrittene Partei wird durch die Einladung zum Ortstermin ebenfalls minimiert. Die Entscheidung hierüber liegt bei der beauftragenden Partei.

Manchmal entfällt bei Privataufträgen die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. Privatleute möchten sich oftmals von einem unabhängigen Sachverständigen bestätigen lassen, ob die Leistung eines Handwerkers den anerkannten Regeln der Technik entspricht, bzw. ob die von Ihnen vermuteten Mängel tatsächlich vorhanden sind.

Diagnose von Pilz- und Insektenschäden an Holzbauteilen

Anhand ihrer Schadensbilder, ihrer Ausfluglöcher oder toter Kadaver werden holzzerstörende Insekten sowie aufgrund von Fruchtkörpern oder Myzelsträngen holzzerstörende Pilze erkannt und Möglichkeiten zur Vorbeugung oder Bekämpfung benannt.

Wie läuft so etwas ab?
Ablauf und Abwicklung des Sachverständigen

  1. Ausführliches Gespräch über das zu erstellende Gutachten (Gebühren, Termin, Verfahren etc.)
  2. Klärung des Sachverhalts (Was ist wann, wo, wie und mit wem geschehen)
  3. Klärung über die Beschaffung von Unterlagen (Baupläne, Auszüge, Gebrauchsanleitungen, Konstruktionszeichnungen etc.)
  4. Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung in der die wichtigsten Punkte (Termine, Gebühren, Zeitpunkt der Zahlung, Umfang, Ziel des Gutachtens etc.) klar geregelt sind
  5. Erteilung von Vollmachten zur Einsichtnahme (zur Vorlage bei Behörden oder Beteiligten)
  6. Vorort Begutachtung des Sachverhalts (dies kann auch bereits vor Beginn der Verhandlungen von Nöten sein) eventuell mit Bildern zur Beweissicherung
  7. Recherchen, Untersuchungen, Berechnungen und Begutachtung durch den Sachverständigen
  8. Während der Begutachtung, eventuell Mitteilung über den aktuellen Stand des Gutachtens
  9. Übergabe des Gutachtens an den Auftraggeber mit Datum und Unterschrift
  10. Rückfragen zum Gutachten
  11. Bei Fehlern, Korrektur des Gutachtens
  12. Bezahlung des Gutachtens durch den Auftraggeber

 

 

 

 

Informationen

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