Baubegleitende Qualitätssicherung
- Planung und fachliche Überwachung Ihres Bauprojektes
- Bauabnahme von Holzrahmen- und Fertighäusern am Ende Ihrer Bauzeit
- Begehung vor Ablauf Ihrer Gewährleistungszeit
Baubegleitende Beratung und Qualitätsüberwachung
Beim Bau eines Holz- oder Fertighauses wird der gesamte Bauprozess von der Planfreigabe über Rohbauabnahmen bis zur Schlussabnahme der schlüsselfertigen Leistung von einem Sachverständigen in mehreren Etappen begleitet und überwacht. Auch die Begleitung in Einzeletappen ist möglich. Im ersten Schritt wird die Planung in allen wichtigen Punkten wie z.B. Standsicherheitsnachweis, Windsogverankerungen, Wärmeschutzberechnung, Luftdichtheitskonzept, etc. geprüft. Als nächstes erfolgen auf der Baustelle die vereinbarten Abnahmen einzelner Rohbaugewerke (z.B. Grundleitungen, Rohkonstruktion nach der Errichtung des Hauses, Dachdecker, Fenstermontage, etc.) oder eine komplette Rohbauabnahme. Weitere Zwischenabnahmen der Ausbaugewerke (z.B. Estrich, Trockenbau, Treppe, etc.) sind möglich. Als letztes erfolgt eine Gesamt- oder Schlussabnahme, bei der alle Mängel und Restarbeiten dokumentiert werden. Je nach Bauvertrag wird die Schlussrechnung erst nach Erledigung aller Abnahmepunkte fällig.
Begleitung von Bauabnahmen für Holzrahmenbau- oder Fertighäuser
Die Bauabnahme ist ein ganz wichtiger Zeitpunkt zukünftiger Hausbesitzer. Mit der Abnahme geht unter anderem die Beweislast für eventuelle Baumängel an den Bauherrn über, beginnt auch die Gewährleistung und wird in der Regel die Schlusszahlung fällig. Umso wichtiger ist es, in diesem Zeitraum der Bauphase nichts falsch zu machen. Der Bauherr ist bei solchen Abnahmen oftmals unsicher und entscheidet deshalb emotional und ohne tiefgreifende Fachkenntnis. Es hat sich daher in den letzten Jahren ergeben, dass die Abnahmen oft in Verbindung mit einem Sachverständigen durchgeführt werden. Ein Sachverständiger erkennt schnell Ausführungsfehler, die meist noch im Baugeschehen nachgebessert werden können, bevor ein richtiger Mangel entsteht. Meinungsverschiedenheiten mit ausführenden Unternehmern können schnell auf fachlicher Ebene geklärt werden.
Je nach Wunsch des Auftraggebers wird nur die reine Abnahme begleitet oder in einer vorherigen Ortsbegehung die Bauleistung vollständig gesichtet. Mögliche Leistungen sind:
- Sichten von bauseits überlassenen Unterlagen und Prüfung der Baudokumente
- Vorheriger Ortstermin zur Feststellung und Dokumentation des Ist-Zustandes mit Inaugenscheinnahme und Prüfung der Bauteile nach Checkliste
- wenn gewünscht Dokumentation des Ist-Zustandes in Wort und Bild sowie Formulierung und Erarbeitung eines Abnahmeprotokolls
- Begleitung der Abnahme am Objekt
Zur Vorbereitung werden (nach Möglichkeit elektronisch per PDF) folgende Dokumente erbeten:
- Bauvertrag mit allen Anlagen, Baubeschreibungen, Leistungsverzeichnissen
- Bauantragspläne und gültige Ausführungspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Vorangegangener Schriftverkehr, Mängelrügen
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des Bauzustandes oftmals nur eine Sichtabnahme der Bauteile vorgenommen werden kann. Bauteilöffnungen im Beisein des Sachverständigen erfolgen durch den Auftraggeber oder nach vorheriger Absprache.
Gewährleistungsbegehung
Einer Gewährleistungsbegehung vor Ablauf des Gewährleistungszeitraumes wird häufig zu wenig Bedeutung geschenkt. Vom rechtlichen Standpunkt aus betrachtet muss der Unternehmer noch alle auftretenden Mängel, die auf eine vertragswidrige Leistungserbringung zurückzuführen sind, auf seine Kosten beseitigen lassen. Die Folge der Nachbesserung ist eine neu beginnende Gewährleistungsdauer für die nachgebesserten Werkstücke.
Die Gewährleistungsbegehung sollte durch einen Bausachverständigen durchgeführt werden, der mit einem geschulten Blick die sich abzeichnenden Schwächen und Mängel am Bauwerk erkennen und beurteilen kann. Aufgrund von Untersuchungen wurde festgestellt, dass innerhalb der ersten 4 Jahre nach der Abnahme über 90 % der Mängel hervortreten. Eine sorgfältige Begehung ist deshalb unerlässlich.
Angebots-, Aufmaß- und Rechnungskontrollen
Im Rahmen der Sachverständigenleistung können die vorliegenden Vertrags-, Angebots- und Aufmaß Unterlagen sowie Massenberechnungen und Abrechnungen auf Grundlage von VOB oder BGB kontrolliert werden.